
In den allermeisten Fällen werden Sie als Patient bzw. Kunde von Ihrem Arzt, in der Apotheke oder im Krankenhaus sachkundig und korrekt behandelt und beraten. Es geht der argab also nicht darum, Misstrauen zu säen. Ziel ist es vielmehr, die schwarzen Schafe im Gesundheitswesen gezielt und mit aller Konsequenz zur Verantwortung zu ziehen. Wer Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten weiterleitet, braucht kein schlechtes Gewissen zu haben.
Damit die argab Verdachtsmomenten nachgehen kann, sind möglichst präzise Hinweise von Ihnen erforderlich. Hierzu können auch Angaben zu Ihrer Person hilfreich sein. Die argab sichert Ihnen zu, dass Ihre personenbezogenen Angaben vertraulich behandelt werden und – wie bei jedem Strafverfahren, in dem Zeugen benannt werden müssen – ausschließlich den Strafverfolgungsbehörden zugänglich gemacht werden.
Sie können jedoch auch anonym bleiben. Überspringen Sie in diesem Fall das Feld für personenbezogene Informationen und gehen Sie gleich in das Feld für Ihre Meldung. Ob vertraulich oder anonym: Bitte schildern Sie in jedem Fall so genau wie möglich Ihre Beobachtung eines Fehlverhaltens.
Übrigens können Sie uns auch telefonisch kontaktieren, um Verdachtsmomente zu melden. Auch in diesem Fall ist es allein Ihre Entscheidung, ob und inwieweit Sie Angaben zu Ihrer Person machen möchten.
Wer hat sich möglicherweise eines Fehlverhaltens schuldig gemacht (Arzt- oder Zahnarztpraxis, Apotheke, Krankenhaus etc.)? Bitte teilen Sie Name und Anschrift mit.
Wann ist es zu diesem Fehlverhalten gekommen? Bitte möglichst präzise den Termin oder Zeitraum angeben.
Was konkret haben Sie beobachtet bzw. erfahren? Warum gehen Sie davon aus, dass ein Leistungserbringer sich eines Fehlverhaltens schuldig gemacht hat?
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